Rechtsprechung
   BVerwG, 02.11.1994 - 2 B 130.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12702
BVerwG, 02.11.1994 - 2 B 130.94 (https://dejure.org/1994,12702)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1994 - 2 B 130.94 (https://dejure.org/1994,12702)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1994 - 2 B 130.94 (https://dejure.org/1994,12702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,12702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Darlegungsanforderungen für Geltendmachung der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 2 B 130.94
    Soweit die Beschwerde als Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör geltend macht, daß das Berufungsgericht "dem Beweisangebot des Klägers, Frau ... zur Frage der entscheidungserheblichen Zustellung der Begleitverfügung" zu vernehmen, nicht nachgegangen sei, fehlt es schon an der gebotenen Darlegung, wann und mit welchem näheren Inhalt das Beweisangebot gemacht worden sei und woraus nach Ansicht der Beschwerde zu schließen ist, daß das Berufungsgericht - trotz seiner Darlegungen zu der streitigen Frage des Zugangs der Entlassungsurkunde nebst Begleitverfügung (S. 9-10 der Urteilsausfertigung) - das Beweisangebot nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben soll (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 2 B 130.94
    Ebensowenig ist eine aus den behaupteten Abweichungen etwa sich ergebende, von der Beschwerde im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO als grundsätzlich klärungsbedürftig angesehene entscheidungserhebliche Rechtsfrage (BVerwGE 13, 90 ) dargelegt.
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 2 B 130.94
    Soweit die Beschwerde als Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör geltend macht, daß das Berufungsgericht "dem Beweisangebot des Klägers, Frau ... zur Frage der entscheidungserheblichen Zustellung der Begleitverfügung" zu vernehmen, nicht nachgegangen sei, fehlt es schon an der gebotenen Darlegung, wann und mit welchem näheren Inhalt das Beweisangebot gemacht worden sei und woraus nach Ansicht der Beschwerde zu schließen ist, daß das Berufungsgericht - trotz seiner Darlegungen zu der streitigen Frage des Zugangs der Entlassungsurkunde nebst Begleitverfügung (S. 9-10 der Urteilsausfertigung) - das Beweisangebot nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben soll (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 2 B 130.94
    Zudem fehlt es jeweils an der gebotenen Darlegung, mit welchen sachlich-rechtlichen Ausführungen in seinen tragenden Gründen das Berufungsurteil von den tragenden Gründen in den jeweils angeführten Entscheidungen abweichen soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - und vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - ).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 2 B 130.94
    Soweit die Beschwerde als Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör geltend macht, daß das Berufungsgericht "dem Beweisangebot des Klägers, Frau ... zur Frage der entscheidungserheblichen Zustellung der Begleitverfügung" zu vernehmen, nicht nachgegangen sei, fehlt es schon an der gebotenen Darlegung, wann und mit welchem näheren Inhalt das Beweisangebot gemacht worden sei und woraus nach Ansicht der Beschwerde zu schließen ist, daß das Berufungsgericht - trotz seiner Darlegungen zu der streitigen Frage des Zugangs der Entlassungsurkunde nebst Begleitverfügung (S. 9-10 der Urteilsausfertigung) - das Beweisangebot nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben soll (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - ).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 2 B 130.94
    Zudem fehlt es jeweils an der gebotenen Darlegung, mit welchen sachlich-rechtlichen Ausführungen in seinen tragenden Gründen das Berufungsurteil von den tragenden Gründen in den jeweils angeführten Entscheidungen abweichen soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - und vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - ).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 2 WDB 7.95

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung von Übergangsbeihilfe - Anspruch auf

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 2 B 130.94 - verworfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht